Lockerungen für Sportbetrieb ab 30.06.2021 – Testpflicht entfällt

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Durch die Lockerungen mit vier Inzidenzstufen des Landes Baden-Württembergs entfällt aktuell die Nachweispflicht mit einem negativen Corona-Test für den Sportbetrieb im Innenbereich, da für den Main-Tauber-Kreis derzeit Inzidenzstufe 1 gilt.

Generell gilt: Bei Teilnahme am Sport- und Trainingsbetrieb sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die entsprechenden Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten! Zudem sind die jeweils tagesaktuell geltenden Regelungen im Main-Tauber-Kreis zu beachten!

Offizielle Corona-Verordnungen