Geänderte Voraussetzungen für den Sportbetrieb ab 16.08.2021

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Am Montag, den 16.08.2021 ist die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Zudem wurde die CoronaVO Sport seitens des Kultusministeriums zum 21.08.2021 aktualisiert. Seitdem gilt für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die sog. 3G-Regelung.

Für bereits geimpfte oder genesene Personen gibt es dabei keine Einschränkungen. Bisher nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Hallensport jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen. Ausführliche Informationen dazu gibt es in den offiziellen Corona-Verordnungen, siehe dazu auch die verlinkten Seiten am Ende dieses Beitrags.

Achtung: Während der Sommerferien müssen auch Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test vorweisen. Mit Schulbeginn im September ist dieser extra Test nicht mehr notwendig, da dann wieder regelmäßig in der Schule getestet wird.

Jeder Übungsleiter ist verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten!

Offizielle Corona-Verordnungen