Am Montag, den 16.08.2021 ist die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Zudem wurde die CoronaVO Sport seitens des Kultusministeriums zum 21.08.2021 aktualisiert. Seitdem gilt für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die sog. 3G-Regelung.
Für bereits geimpfte oder genesene Personen gibt es dabei keine Einschränkungen. Bisher nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Hallensport jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen. Ausführliche Informationen dazu gibt es in den offiziellen Corona-Verordnungen, siehe dazu auch die verlinkten Seiten am Ende dieses Beitrags.
Achtung: Während der Sommerferien müssen auch Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test vorweisen. Mit Schulbeginn im September ist dieser extra Test nicht mehr notwendig, da dann wieder regelmäßig in der Schule getestet wird.